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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft

(Stand 01.01.2010)


1. Geltung der AGB

(1) Die proxi.gmbh erbringt alle Dienste und Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Regelung der Einzelverträge geben die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform, was auch für diese Klausel gilt.


2. Definition

Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Konzeption, Planung, Gestaltung und/oder Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, zum Zwecke der Werbebereitung.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt grundsätzlich durch eine in Schriftform oder durch E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages zustande.


4. Beratungstermine

(1) Verbindlich vereinbarte Beratungstermine können von beiden Seiten bis 15 Tage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und das die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht.

(2) Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Beratungstermins durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin kann die proxi.gmbh eine Entschädigung für jeden abgesagten Beratungstag wie folgt pauschal in Rechnung stellen:

- ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag      500,00 € zzgl. USt
- ab dem 3. Tag                           1.000,00 € zzgl. USt

Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten, etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften.

Für abgesagte Beratungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin festgelegt.

(3) Weist der Auftraggeber der proxi.gmbh nach, dass tatsächlich ein geringerer Schaden als die pauschal berechnete Ausfallentschädigung entstanden ist, so hat er nur diesen geringeren Betrag zu erstatten.


5. Drittleistung

Bedient sich die proxi.gmbh zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Leistungen Dritter, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.


6. Datenlieferung, Rechte

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und/oder technischer Vorgaben entsprechende Daten und Vorlagen, rechtzeitig zu liefern.

(2) Mit der Übergabe von Quellenmaterial (Texten, Fotos, Grafiken etc.) stellt der Auftraggeber die proxi.gmbh von jeglicher Haftung für die Inhalte frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in ihren Rechten verletzt und sichert zu, dass der Auftraggeber als Lieferant von Quellenmaterial sämtliche Nutzungsrechte besitzt.

(3) Die Pflicht der proxi.gmbh zur Aufbewahrung der Daten endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.


7. Erwerb von Rechten

(1) Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.  

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der proxi.gmbh zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende weiterzugeben. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die proxi.gmbh bleibt hiervon unberührt.  


8. Eigentumsrechte, Nutzungsrechte

(1) Das Honorar beinhaltet das Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Verwendungszweck. Mit Begleichung des Honorars wird das Nutzungsrecht der Werbemittel unbefristet übertragen, soweit in dem Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Nutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der proxi.gmbh.

(2) Die Arbeiten der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfung geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung, weder im Original noch bei der Reproduktion, geändert werden. Änderungen von Leistungen der proxi.gmbh durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der proxi.gmbh und – soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – des Urhebers zulässig.


9. Gewährleistung

(1) Die proxi.gmbh gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach der Leistung durch die proxi.gmbh schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich die Herabsetzung des Honorars oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(2) Sind Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.


10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der proxi.gmbh, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Vollzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Die proxi.gmbh haftet nicht für unverschuldete Terminverzögerungen, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.


11. Honorar und Rechnungsstellung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der proxi.gmbh für jede einzelne Leistung sobald diese erbracht wurde. Die proxi.gmbh ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zur verlangen. Und sie ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.

(2) Gibt die proxi.gmbh mit Zustimmung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen in Auftrag, stellt der Auftraggeber sie von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei und übernimmt sämtliche Kosten. Die proxi.gmbh ist berechtigt, in diesem Falle eine Agenturvergütung von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge zu berechnen.

(3) Die gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der proxi.gmbh. Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken der proxi.gmbh gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Entgelte durch den Auftraggeber über.


12. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 an. Die proxi.gmbh kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die proxi.gmbh auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages von dem Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(3) Gegenansprüche der proxi.gmbh kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


13. Kündigung

Kündigungen bedürfen der Schriftform.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Köln.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft zum Download:
proxi AGBs Werbung.pdf