Ende dieses Jahres ist es soweit: Alle Zahnarztpraxen müssen ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dies ist im SGB V bereits seit 2004 so festgelegt und wird ab 1. Januar 2011 von den KZVen überprüft.
Sollte das Thema Qualitätsmanagement bislang noch nicht auf Ihrer Agenda gestanden haben, helfen wir Ihnen gern sich mit allen wichtigen Aspekten dieser Anforderung vertraut zu machen. Sehen Sie die Auflage als eine Chance für die Zukunft Ihrer Praxis.
Erfolgreich handeln - wertvolle Erkenntnisse gewinnen
Ein gutes Qualitätsmanagement unterstützt Sie in der Praxisorganisation und gibt Ihnen die notwendige Sicherheit bei anstehenden Praxisbegehungen durch die Bezirksregierung.
Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes und effektives Qualitätsmanagement für Ihre Praxis!
Ob Sie eine Unterstützung bei den QM-Anforderungen des G-BA oder bei einer angestrebten Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 wünschen, wir haben das passende Modell je nach Bedarf und Ausrichtung Ihrer Praxis.
In unserem Angebot können Sie zwischen zwei Modellen wählen.
Paket 1
Vorbereitung auf die Anforderungen G-BA
Einzelberatung
- 2 Tage Beratung in der Praxis mit Voraudit und Maßnahmenplan´
- Begleitende telefonische Beratung
- Elektronisches Handbuch nach der praktiablen Lean On Methode
- Exklusive Softwarelösung auf Basis MS Excel mit
Arbeitsanweisung, Checklisten, Formularen
Paket 2
Vorbereitung auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008
Einzelberatung
- 3 Tage Beratung in der Praxis mit Voraudit und Maßnahmenplan
- Begleitung bei der Einführung bis zur Zertifizierung, Abstimmung
mit der Zertifizierungsstelle
- Elektronisches Handbuch nach der praktiablen Lean On Methode
- Exklusive Softwarelösung auf Basis MS Excel mit
Arbeitsanweisung, Checklisten, Formularen
Zzgl. Zertifizierungsgebühr
Kosten: Fordern Sie ihr individuelles Angebot an.
Öffentliche Beratungsförderung:
Beratungskosten für Qualitätsmanagement-Systeme werden durch den Bundeswirtschaftsminister gefördert. Sie erhalten zu unseren Beratungsleistungen je nach Bundesland einen Zuschuss von 50-75% bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 €.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Was macht Qualität in der Zahnarztpraxis aus?
Problembeispiele in der Zahnarztpraxis
Die Einführung des Qualitätsmanagements orientiert sich entsprechend dem jeweiligen Beratungs-/Seminarangebot an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Norm DIN EN ISO 9001:2008, inkl. Vorbereitung auf die behördlichen Praxis-Prüfungen nach § 26 Abs. 2 Satz 2 MPG.
Qualitätsmanagement bildet die Basis erfolgreicher und nachhaltiger Leistung.
Machen Sie Ihre Praxis fit für die Zukunft!